Innereien
Art des Fachworts:
Begriff aus der Schlachtfleischverordnung
Beschreibung:
Die Eßbaren Organe von Schlachttieren, Wild und Geflügel, bezeichnet man als Innereien.
Unter dem Begriff Innereien werden Hirn, Herz, Leber, Lunge, Nieren, Bries, Kutteln, Milz, Darm usw. geführt.
Innereien müssen meist vor der Verarbeitung gewässert werden, da viele Innereien Giftstoffe enthalten oder sich die Haut auf den Innereien sich besser dadurch entfernen läßt
Anwendung:
Schlachtplatten, Feine Ragouts, Vorspeisen, als bestandteil von Garnituren,
Weiterverarbeitet zu Farcen als Füllungen oder Suppeneinlagen